|
 |
Quads und Leicht-Pkw bis 45 km/h. Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraft-fahrzeuge bis 45 km/h
und nicht mehr als 50cm3 Hubraum. |
Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt beträgt 15 ½ Jahre.
Hierzu muss ein gesetzlicher Vertreter dabei sein.
Der Theorieunterricht besteht beim Ersterwerb aus 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Führerschein-erweiterung
6 x 90 Minuten und 2 x 90 Minuten
speziell für Leichtkraftfahrzeuge.
Der praktische Fahrunterricht besteht nur aus der Grundausbildung, dem Erlernen der Fahrzeugbedienung,
Umkehren, Befahrung von Steigung bis hin zum selbstständigen Fahren im realen Straßenverkehr.
Unser Quad ist leicht bedienbar und ist mit moderner Technik ausgestattet. Fahrschüler fahren mit dem Quad auch
die praktische Führerscheinprüfung.
Weitere Informationen zum Führerschein
erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.
Telefon: 030 / 685 10 75
Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr
•
Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr |