|
Fahrschüler können den Pkw-Führerschein bei uns schon mit 17
Jahren erwerben. |
|
Nach der bestandenen Führerscheinprüfung mit 17 erhalten Sie eine Fahrberechtigung entsprechend der Klasse B oder BE, womit Sie in Begleitung bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr im Innland fahren dürfen.
In Begleitung einer erwachsenen Person, können Sie so als junger Fahrer
schließlich in das Verkehrsgeschehen hineinwachsen. Der endgültige
Kartenführerschein wird dann zum
18. Geburtstag von der Behörde
ausgehändigt.
Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt
|
 |
beträgt 16 ½ Jahre.
Hierzu muss ein gesetzlicher Vertreter
dabei sein.
Für die Begleiter bieten wir Vorbereitungskurse von 90 Minuten an.
Die begleitende/n Person/en im Pkw benötigen
folgende Voraussetzungen:
•
Mindestalter 30 Jahre
•
Mindestens 5 Jahre im Führerscheinbesitz der Klasse B
•
Höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Weitere Informationen zum Führerschein
mit 17 erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.
Telefon: 030 / 685 10 75
Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr
•
Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr |