Fahrschüler können den Pkw-Führerschein bei uns schon mit 17 Jahren erwerben.

Nach der bestandenen Führerscheinprüfung mit 17 erhalten Sie eine Fahrberechtigung entsprechend der Klasse B oder BE, womit Sie in Begleitung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Innland fahren dürfen.

In Begleitung einer erwachsenen Person, können Sie so als junger Fahrer schließlich in das Verkehrsgeschehen hineinwachsen. Der endgültige Kartenführerschein wird dann zum 18. Geburtstag von der Behörde ausgehändigt.

Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt

beträgt 16 ½ Jahre.

Hierzu muss ein gesetzlicher Vertreter dabei sein.

Für die Begleiter bieten wir Vorbereitungskurse von 90 Minuten an.

Die begleitende/n Person/en im Pkw benötigen folgende Voraussetzungen:

Mindestalter 30 Jahre

Mindestens 5 Jahre im Führerscheinbesitz der Klasse B

Höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Weitere Informationen zum Führerschein mit 17 erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.

Telefon: 030 / 685 10 75

Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr