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Pkw und Lkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und schwere Anhänger.(Erst B dann BE; aber gemeinsame Ausbildung B und BE möglich).
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Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt beträgt 17 ½ Jahre und 16 ½ Jahre
für "Begleitetes Fahren".
Für die Klasse BE entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung, da sie schon Bestandteil der
Klasse B sind.
Der praktische Fahrunterricht besteht aus dem Umgang und der Beherrschung von Zugkombi-nationen bis hin zum
selbstständigen Fahren im realen Straßenverkehr. Anschließend folgen nur noch 5 Sonderfahrten zu je 45 Minuten.
Unsere Zugfahrzeuge sind mit Klimaanlage ausgestattet. Fahrschüler fahren mit der gewohnten Zugkombinationen
auch die praktische Führerscheinprüfung.
Weitere Informationen zum Führerschein
erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.
Telefon: 030 / 685 10 75
Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr
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Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr |