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Kleinkrafträder bis 50 cm3 und höchstens 45 km/h. |
Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt beträgt 15 ½ Jahre.
Hierzu muss ein gesetzlicher Vertreter dabei sein.
Der Theorieunterricht besteht beim Ersterwerb aus 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Führerschein-erweiterung
6 x 90 Minuten und 2 x 90 Minuten
speziell für Zweirad (z. B. Fahrphysik).
Der praktische Fahrunterricht besteht aus der Grundausbildung, dem Erlernen der Fahrzeugbedienung, Balance
Fahren, Fahren im instabilen Bereich, Fahren im eigenstabilen Bereich, Bremsen, Vollbremsen, Ausweichen,
Fahren von Steigung und Gefälle bis hin zum selbstständigen Fahren im realen Straßenverkehr.
Für die Klasse M werden keine Sonderfahrten durchgeführt.
Unser Motorroller bietet ein leichtes Handling bei den Grundfahraufgaben und eine bequeme Sitzposition.
Fahrschüler fahren mit dem gewohnten Roller auch die praktische Führerscheinprüfung.
Weitere Informationen zum Führerschein
erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.
Telefon: 030 / 685 10 75
Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr
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Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr |