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Alle Motorräder mit und ohne Beiwagen (erleichterter Aufstieg für Bewerber möglich, die 25 Jahre alt, aber weniger
als 2 Jahre im Besitz der Klasse A beschränkt sind.
Für diese entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung). |
Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt beträgt 24 ½ Jahre.
Der Theorieunterricht besteht beim Ersterwerb aus 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Führer-scheinerweiterung
6 x 90 Minuten und 4 x 90 Minuten
speziell für Motorrad (z. B. Fahrphysik).
Der praktische Fahrunterricht besteht aus der Grundausbildung, dem Erlernen der Fahrzeugbedienung, Balance
Fahren, Fahren im instabilen Bereich, Fahren im eigenstabilen Bereich, Bremsen, Vollbremsen, Ausweichen,
Fahren von Steigung und Gefälle bis hin zum selbstständigen Fahren im realen Straßenverkehr. Anschließend
folgen die 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten).
Bei vorhandenem Führerschein der Kl. A1 oder A beschränkt, reduzieren sich diese auf insgesamt 5 Sonderfahrten.
Unsere
Motorräder mit ABS bieten ein leichtes Handling bei den Grundfahraufgaben und eine bequeme Sitzposition.
Fahrschüler fahren mit dem gewohnten Motorrad auch die praktische Führerscheinprüfung.
Folgende Klassen sind bei A unbeschränkt mit eingeschlossen: A,
A1 und M
Weitere Informationen zum Führerschein
erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.
Telefon: 030 / 685 10 75
Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr
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Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr |