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Motorräder mit höchstens 25 kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kw/kg.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Klasse. |
Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt beträgt 17 ½ Jahre.
Der Theorieunterricht besteht aus 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Führerscheinerweiterung
6 x 90 Minuten und 4 x 90 Minuten
speziellen Unterricht für Motorrad (z. B. Fahrphysik).
Der praktische Fahrunterricht besteht aus der Grundausbildung, dem Erlernen der Fahrzeugbedienung, Balance
Fahren, Fahren im instabilen Bereich, Fahren im eigenstabilen Bereich, Bremsen, Vollbremsen, Ausweichen,
Fahren von Steigung und Gefälle bis hin zum selbstständigen Fahren im realen Straßenverkehr. Anschließend
folgen die 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten).
Bei vorhandenem Führerschein der Kl. A1 reduzieren sich diese auf insgesamt 5 Sonderfahrten.
Unsere
Motorräder mit ABS bieten ein leichtes Handling bei den Grundfahraufgaben und eine bequeme Sitzposition.
Fahrschüler fahren mit dem gewohnten Motorrad auch die praktische Führerscheinprüfung.
Folgende Klassen sind bei A beschränkt mit eingeschlossen: A1
und M
Weitere Informationen zum Führerschein
erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.
Telefon: 030 / 685 10 75
Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr
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Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr |