Leichtkrafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 jedoch nicht mehr als 125 cm3, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW u. einer durch die Bauart bestimm-ten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 -17 jährige und unbegrenzt ab 18.

Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt beträgt 15 ½ Jahre. Hierzu muss ein gesetzlicher Vertreter dabei sein.

Der Theorieunterricht besteht aus 12 x 90 Minuten Grundstoff, bei Führerscheinerweiterung
6 x 90 Minuten und 4 x 90 Minuten
speziellen Unterricht für Motorrad (z. B. Fahrphysik).

Der praktische Fahrunterricht besteht aus der Grundausbildung, dem Erlernen der Fahrzeugbedienung, Balance Fahren, Fahren im instabilen Bereich, Fahren im eigenstabilen Bereich, Bremsen, Vollbremsen, Ausweichen, Befahren von Steigungen und Gefälle bis hin zum selbstständigen Fahren im realen Straßenverkehr. Anschließend folgen die 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten).

Unsere Motorräder mit ABS bieten ein leichtes Handling bei den Grundfahraufgaben und eine bequeme Sitzposition. Fahrschüler fahren mit dem gewohnten Motorrad auch die praktische Führerscheinprüfung.

Folgende Klasse ist bei A1 mit eingeschlossen: M

Weitere Informationen zum Führerschein erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.

Telefon: 030 / 685 10 75

Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr