Zugmaschinen und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt beträgt 15 ½ Jahre.
Hierzu muss ein gesetzlicher Vertreter dabei sein.

Der Theorieunterricht besteht beim Ersterwerb aus 12 x 90 Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten speziell für Traktoren (z. B. Anhängerkunde und Ladung).

Für Klasse L entfällt die praktische Ausbildung und Prüfung.

Weitere Informationen zum Führerschein erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.

Telefon: 030 / 685 10 75

Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr