|
 |
Zugmaschinen und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h geführt werden. |
Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt beträgt 15 ½ Jahre.
Hierzu muss ein gesetzlicher Vertreter dabei sein.
Der Theorieunterricht besteht beim Ersterwerb aus 12 x 90
Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten
speziell für Traktoren
(z. B. Anhängerkunde und Ladung).
Für Klasse L entfällt die praktische Ausbildung und Prüfung.
Weitere Informationen zum Führerschein
erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.
Telefon: 030 / 685 10 75
Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr
•
Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr |