Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12.000 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt. Die Klasse C1E setzt den Vorbesitz der Klasse C1

voraus. (Erst C1 dann C1E; aber gemeinsame Ausbildung C1 und C1E möglich).

Das Mindestalter für die Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt beträgt 17 ½ Jahre.

Für die Klasse C1E entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung, da sie schon Bestandteil der vorausgehenden Klasse C1 ist.

Der praktische Fahrunterricht besteht aus dem Umgang und Beherrschung der Zugkombination bis hin zum selbstständigen Fahren im realen Straßenverkehr. Anschließend folgen die
5 Sonderfahrten zu je 45 Minuten (2 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt).

Unser Lkw ist mit Klimaanlage ausgestattet. Fahrschüler fahren mit dem gewohnten Lkw auch
die praktische Führerscheinprüfung.

Folgende Klasse ist bei C1E mit eingeschlossen: BE

Weitere Informationen zum Führerschein erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.

Telefon: 030 / 685 10 75

Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr