Weiterbildung für Inhaber einer Grundqualifikation für den gewerblichen Güterkraftverkehr (Führerscheinklassen C1 bis CE)

Wer gewerblichen Güterkraftverkehr (einschließlich Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt für Fahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse zusätzlich zu seinem Führerschein eine “Grundqualifikation“.

Besitzstand

Wer einen Führerschein der Klasse/n C1 bis CE

vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt

kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

 

Die Grundqualifikation gilt für 5 Jahre ab dem 10.09.09, bei 7 Jahren Übergangsfrist bei einer Synchronisation mit der Fahrerlaubnis.

Führerschein C1 bis CE ab dem 10.08.2009

Wer einen Führerschein der Klasse/n C1 bis CE erst ab dem 10. September 2009 erworben hat, benötigt zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation.

Die Grundqualifikation gilt für 5 Jahre ab dem 10.09.09, bei 7 Jahren Übergangsfrist bei einer Synchronisation mit der Fahrerlaubnis.

Wir bieten folgende Weiterbildungslehrgänge zum Erhalt der Grundqualifikation an:

Tages-Weiterbildungslehrgänge zu je 7 Stunden á 60 Min. (Tage nach Vereinbarung)

Wochenlehrgänge (5 Tagen zu je 7 Std. á 60 Min.)

Weitere Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie persönlich in unserer Fahrschule.

Telefon: 030 / 685 10 75

Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr