Beschleunigte Grundqualifikation für den gewerblichen Güterkraftverkehr
(Führerscheinklassen C1 bis CE)

Wer gewerblichen Güterkraftverkehr (einschließlich Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt für Fahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse zusätzlich zu seinem Führerschein eine “Grundqualifikation“.

Besitzstand

Wer einen Führerschein der Klasse/n C1 bis CE

vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

 

Die Grundqualifikation gilt für 5 Jahre ab dem 10.09.09, bei 7 Jahren Übergangsfrist bei einer Synchronisation mit der Fahrerlaubnis.

Führerschein C1 bis CE ab dem 10.08.2009

Wer einen Führerschein der Klasse/n C1 bis CE erst ab dem 10. September 2009 erworben hat, benötigt zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation.

Für den Erwerb einer "Beschleunigten Grund-qualifikation" ist eine Ausbildung von 140 Std. sowie eine theoretische IHK-Prüfung vorgeschrieben.

Wir bieten folgende Lehrgänge an:

Ausbildung zur Erlangung der "Beschleunigten Grundqualifikation" für Güterkraftverkehr

(Pflicht: 140 Std. á 60 Min.)

Ausbildung zur Erlangung der "Beschleunigten Grundqualifikation" für Güterverkehr für

Umsteiger von Personenverkehr auf Güterkraftverkehr (Pflicht: 35 Std. á 60 Min.).

Weitere Informationen zur beschleunigten Grundqualifikation erhalten Sie in unserer Fahrschule.

Telefon: 030 / 685 10 75

Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr