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Besitzstand
Wer einen Führerschein der Klasse/n C1 bis CE
vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt
kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Die Grundqualifikation gilt für 5 Jahre ab dem 10.09.09,
bei 7 Jahren Übergangsfrist bei einer Synchronisation
mit der Fahrerlaubnis. |
Führerschein C1 bis CE ab dem 10.08.2009
Wer einen Führerschein der Klasse/n C1 bis CE erst
ab dem 10. September 2009 erworben hat, benötigt
zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation.
Für den Erwerb einer "Beschleunigten Grund-qualifikation" ist eine Ausbildung von 140 Std. sowie
eine theoretische IHK-Prüfung vorgeschrieben. |