Der Kartenführerschein ja oder nein?

Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen? Wie erkenne ich, welche Fahrzeuge ich mit meinem neuen Kartenführerschein fahren darf? Das sind die Kernfragen, welche die neue Broschüre
„Der Führerscheinumtausch – Auf der Fährte unserer Führerscheine“ beantwortet.

Auf 64 Seiten werden die 17 Führerscheinklassen sowie ihre Vorläufer
in den alten und den neuen Bundesländern übersichtlich beschrieben.
Jede Klasse schließt mit der Beantwortung häufig gestellter Fragen ab.
Die Texte sind so formuliert, dass auch Laien sie verstehen können.

Das Taschenbuch ist im Kirschbaum Verlag Bonn für 15,80 Euro
(incl. MwSt.) erschienen.

ISBN 3 7812 1627 6

Fax: 02 28 / 9 54 53 27 Online: www.kirchbaum.de

50 jährige aufgepasst!

Der 50. Geburtstag ist für Besitzer einer alten Klasse 2 oder Klasse 3 ein wichtiges Datum.
Der alte Klasse 2 Führerschein verfällt am 50. Geburtstag, sofern er nicht ca. 10 Wochen vorher unter Vorlage einer entsprechenden augenärztlichen und ärztlichen Bescheinigung in einen Kartenführerschein umgetauscht wurde. Das betrifft auch Besitzer der alten Klasse 3, sofern sie bestimmte Lastzüge fahren.

Für den Umtausch benötigen Sie:

1 Lichtbild neueren Datums nach Passverordnung
Personalausweis oder Reisepass
Vorhandener Führerschein
Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Lkw/Zügen
Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Für die Busklassen zusätzlich ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder

medizinisch psychologisches Gutachten - Bargeld für die Antragsgebühren