Unsere Ausbildung ist individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Menschen abgestimmt. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir bilden behinderte und nicht behinderte Fahrschüler aus.

Unser Fahrschulteam ist qualifiziert und bildet sich regelmäßig fort.

Bein- oder Armamputationen

Bei fehlenden Gliedmaßen werden die Funktionen zur Fahrzeugbedienung

so umgelegt, dass z. B. die andere Hand oder das Bein die Funktion mit

übernimmt.

Wir bieten Ihnen ein spezielles Automatik-Fahrzeug, das mit linkem oder rechtem Gaspedal gefahren werden kann. Das Auto kann wahlweise beidhändig, links- oder rechtshändig gefahren werden.
Bei einhändigem Fahren können über einen sogenannter Telekommander

alle notwendigen Bedienungselemente (wie Scheibenwischer, Hupe, Licht, Warnblinklicht, Blinker) ohne Loslassen des Lenkrades bedient werden.

Hör- und Sprachschädigung

Wer gehörlos ist, kann in der Regel ohne weitere Auflagen und Beschränkungen einen Führer-schein machen. Es muss allerdings ein ohrenärztliches Gutachten vorgelegt werden in dem die Gehörlosigkeit diagnostiziert wird.

Das Gutachten muss Aussagen über mögliche Hörfunktionen enthalten, auf Gleichgewichtsstö-rungen eingehen und ggf. festlegen, dass ein Hörgerät während der Fahrt zu tragen ist.

Der praktische Fahrunterricht findet in Gebärdensprache statt. Die Theorie-Prüfung wird am PC, auf Wunsch unter Zuhilfenahme mit dem ausbildenden Gehörlosen-Fahrlehrer (als hilfsweiser Gebärdensprachen-Dolmetscher) oder einem Gebärdensprachen-Dolmetscher durchgeführt.
In der praktischen Prüfung übersetzt der Fahrlehrer die Ansagen des Prüfers in Gebärdensprache.

Wir beraten Sie gern persönlich in unserer Fahrschule. Telefon: 030 / 685 10 75

Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr