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Unsere Ausbildung ist individuell auf die
Bedürfnisse jedes einzelnen Menschen abgestimmt. Bei uns steht
der Mensch im Mittelpunkt. Wir bilden behinderte und nicht
behinderte Fahrschüler aus.
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Unser Fahrschulteam ist qualifiziert und bildet sich regelmäßig fort.
Bein- oder Armamputationen
Bei fehlenden Gliedmaßen werden die Funktionen zur Fahrzeugbedienung
so
umgelegt, dass z. B. die andere Hand oder das Bein die Funktion mit
übernimmt.
Wir bieten Ihnen ein spezielles Automatik-Fahrzeug, das mit linkem oder rechtem
Gaspedal gefahren werden kann. Das Auto kann wahlweise beidhändig,
links- oder rechtshändig gefahren werden.
Bei einhändigem Fahren können über einen sogenannter Telekommander
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alle
notwendigen Bedienungselemente (wie Scheibenwischer, Hupe,
Licht, Warnblinklicht, Blinker) ohne Loslassen des Lenkrades
bedient werden.
Hör- und Sprachschädigung Wer gehörlos ist, kann in der Regel ohne weitere Auflagen und Beschränkungen
einen Führer-schein machen. Es muss allerdings ein ohrenärztliches Gutachten
vorgelegt werden in dem die Gehörlosigkeit diagnostiziert wird. Das Gutachten muss Aussagen über mögliche Hörfunktionen enthalten, auf Gleichgewichtsstö-rungen eingehen und
ggf. festlegen, dass ein Hörgerät während der Fahrt zu tragen ist. Der praktische Fahrunterricht findet in Gebärdensprache statt. Die Theorie-Prüfung wird am PC, auf Wunsch unter
Zuhilfenahme mit dem ausbildenden Gehörlosen-Fahrlehrer (als hilfsweiser Gebärdensprachen-Dolmetscher) oder
einem Gebärdensprachen-Dolmetscher durchgeführt.
In der praktischen Prüfung übersetzt der Fahrlehrer die
Ansagen des Prüfers in Gebärdensprache.
Wir beraten Sie gern persönlich in unserer Fahrschule. Telefon: 030 / 685 10 75
Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr
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Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr |