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Besitzstand
Wer einen Führerschein der Klasse/n D1 bis D
vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt
kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Die Grundqualifikation gilt für 5 Jahre ab dem 10.09.08,
bei 7 Jahren Übergangsfrist bei einer Synchronisation
mit der Fahrerlaubnis. |
Führerschein D1 bis DE ab dem 10.08.2008
Wer einen Führerschein der Klasse/n D1 bis DE erst
ab dem 10. September 2008 erworben hat, benötigt
zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation.
Für den Erwerb einer "Grundqualifikation" ist eine
theoretische und praktische IHK-Prüfung vorgeschrieben. |