Grundqualifikation für den gewerblichen Personenverkehr
(Führerscheinklassen D1 bis DE)

Wer gewerblichen Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine “Grundqualifikation".

Besitzstand

Wer einen Führerschein der Klasse/n D1 bis D

vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt

kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

 

Die Grundqualifikation gilt für 5 Jahre ab dem 10.09.08, bei 7 Jahren Übergangsfrist bei einer Synchronisation mit der Fahrerlaubnis.

Führerschein D1 bis DE ab dem 10.08.2008

Wer einen Führerschein der Klasse/n D1 bis DE erst ab dem 10. September 2008 erworben hat, benötigt zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation.

Für den Erwerb einer "Grundqualifikation" ist eine theoretische und praktische IHK-Prüfung vorgeschrieben.

Hierzu bieten wir an:

Persönliche Vorbereitung für die theoretische und praktische IHK-Prüfung.

Begleitung zur praktischen IHK-Prüfung.

Weitere Informationen zur Grundqualifikation erhalten Sie in unserer Fahrschule.

Telefon: 030 / 685 10 75

Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr