Klasse D

Klasse DE

BKrFQG Beschleunigte
Grundqualifikation

BKrFQG
Grundqualifikation

BKrFQG Weiterbildung

  

Beschleunigte Grundqualifikation für den gewerblichen Personenverkehr
(Führerscheinklassen D1 bis DE)

Wer gewerblichen Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine “Grundqualifikation".

Besitzstand

Wer einen Führerschein der Klasse/n D1 bis D

vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt

kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

 

Die Grundqualifikation gilt für 5 Jahre ab dem 10.09.08, bei 7 Jahren Übergangsfrist bei einer Synchronisation mit der Fahrerlaubnis.

Führerschein D1 bis DE ab dem 10.08.2008

Wer einen Führerschein der Klasse/n D1 bis DE erst ab dem 10. September 2008 erworben hat, benötigt zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation.

Für den Erwerb einer "Beschleunigten Grund-qualifikation" ist eine Ausbildung von 140 Std. sowie eine theoretische IHK-Prüfung vorgeschrieben.

Wir bieten folgende Lehrgänge an:

Ausbildung zur Erlangung der "Beschleunigten Grundqualifikation" für Personenverkehr

(Pflicht: 140 Std. á 60 Min.).

Ausbildung zur Erlangung der "Beschleunigten Grundqualifikation" für Umsteiger von

Güterkraftverkehr auf Personenverkehr (Pflicht: 35 Std. á 60 Min.). Hierzu muss mindestens
die Klasse C1 vorhanden sein.

Weitere Informationen zur beschleunigten Grundqualifikation erhalten Sie in unserer Fahrschule.

Telefon: 030 / 685 10 75

Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 14:30 bis 18:30 Uhr Freitag 14:30 bis 18:00 Uhr